Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Vorenthalten von Leistungen

OLG Frankfurt, Urt. v. 24.10.2019, 6 U 147/18, II.5.c

Die unberechtigte Ankündigung der Beklagten, sich im Falle einer nicht fristgemäßen Zahlung die Sperrung des Mobilfunkanschlusses vorzubehalten, ist als Drohung, nämlich das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels zu verstehen. Maßgeblich ist insoweit die Verkehrsauffassung.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.3.2013, I-20 U 41/12, Tz. 20

Es bedeutet die Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit durch unangemessene unsachliche Einflussnahme, wenn dem an einer neuen Brille interessierten Patienten von einem Augenarzt, der selbst ein Optikergeschäft betreibt, nach der Behandlung gesagt wird, er erhalte die ermittelten Refraktionswerte dann nicht, wenn sie zwecks Brillenkaufs in einem anderen Optikergeschäft vorgelegt werden sollten. Der die Entscheidungsfreiheit des Patienten unangemessen und unsachlich beeinträchtigende Einfluss ist darin zu sehen, dass ihm ein einfacherer Weg zur Brille vor Augen geführt wird, wenn er sie bei seinem Arzt kauft, als bei einem Kauf anderswo.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.3.2013, I-20 U 41/12, Tz. 22, 24

Der vom Beklagten ausgeübte Einfluss ist unangemessen und unsachlich. Im Prinzip gibt es keinen sachlichen Grund, einen Patienten, der bei einem Augenarzt die Notwendigkeit einer neuen Brille feststellen lässt, dazu zu bringen, auch noch die Brille im Optikergeschäft dieses Arztes zu kaufen, und ihm damit die freie Wahl unter den Anbietern zu nehmen. ...

... Angesichts der verbreiteten Verkehrserwartung, dass man den Augenarzt mit einem „Brillenrezept“ zur Verwendung bei einem Augenoptiker eigener Wahl verlässt, müsste der Beklagte zur Vermeidung einer unangemessenen unsachlichen Einflussnahme mindestens seine Patienten - schon vor Beginn einer Behandlung - von der Absicht unterrichten, sie ohne jedes Papier zu entlassen, wenn sie die Brille nicht bei ihm kaufen, und klarstellen, ob sie dann noch einen anderen Augenarzt aufsuchen müssen oder der andere Augenoptiker alle fehlenden Werte selbst in gleicher Qualität erheben kann.