Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Referenzen

OLG Frankfurt, Urt. v. 15.10.2015, 6 U 167/14, II.2.e.aa

Wer … mit Referenzobjekten wirbt, bringt damit in der Regel nur zum Ausdruck, dass er für diese Objekte wesentliche, seinem Fachgebiet entsprechenden Leistungen erbracht hat (ähnlich: OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2011, 187, 188).