Literatur: Alexander, Christian, Fachliche Sorgfalt und Gewinnspielwerbung gegenüber Kindern, WRP 2014, 1010
Gewinnspiele zur Erhebung von Daten von Jugendlichen
BGH, Urt. v. 22.1.2014, I ZR 218/12, Tz. 35 – Nordjob-Messe
Ein Minderjähriger wird im Alter zwischen 15 und 17 Jahren den Reizen eines Gewinnspiels eher erliegen als ein Erwachsener und die Folgen der Einwilligung in die Datenerhebung mit der Möglichkeit, ständig über mehrere Kommunikationswege erreichbar zu sein, dabei vernachlässigt (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 2.41; Fezer/Scherer, UWG, § 4-2 Rn. 200; Böhler, WRP 2011, 1028, 1031). Auch für Jugendliche in der Altersgruppe zwischen 15 und 17 sind die mit der Preisgabe der persönlichen Daten und der Einwilligungserklärung verbundenen Nachteile nur schwer erkennbar. Das Gleiche gilt für die wirtschaftlichen Vorteile, die sich das werbende Unternehmen aus der Datenerhebung verspricht (vgl. Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, § 4 Nr. 2 Rn. 68; Böhler, WRP 2011, 1028, 1031).