Folgende geschäftliche Handlungen sind gegenüber Verbrauchern stets unzulässig:
23d. irreführende Angaben zur Softwareaktualisierung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Irreführung über Angaben zur ... Gebrauchstauglichkeit bei Waren im Sinne im Sinne des § 241a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Waren mit digitalen Elementen im Sinne des § 327a Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
e) die Präsentation einer Ware als reparierbar, wenn sie es nicht ist