Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

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Arzneimittel

Zur Verpflichtung, auf den Behältnissen von Arzneimitteln und auf den äußeren Umhüllungen den Name oder die Firma und die Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers und den Name des von ihm benannten örtlichen Vertreters anzugeben, siehe im Kapitel Arzneimittel.