Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Erinnerungswerbung

Erinnerungswerbung fällt in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetz. Es gelten lediglich ein paar Ausnahmen bei den Pflichtangaben

Zur Erinnerungswerbung siehe im übrigen hier.