Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

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Expertin/Experte

KG Berlin, Urt. v. 27.1.2012, 5 U 191/10, B.I.5.d - Ihre Experten-Kanzlei

Der Durchschnittsverbraucher ... lässt es für die Berechtigung der Aussage, die Beklagte gehöre zu einer "EXPERTEN-KANZLEI....COM", die für ihre Mandanten "die Kastanien aus dem Feuer" hole, genügen, dass die Beklagte sich seit Jahren mit Scheidungen befasst, ausgesprochen viele Mandate dazu bearbeitet hat und bearbeitet und als Mitglied eines "Experten-Teams" bei der "Bild am Sonntag" auf diesem Themengebiet (u.a. auch zum Unterhaltsrecht) Leserfragen beantwortet und Artikel verfasst. Nicht dagegen wird die insoweit hervorgerufene Erwartungshaltung des Verkehrs allein deshalb enttäuscht, weil die Beklagte nicht an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt, sondern sich insoweit mit der regelmäßigen Lektüre der einschlägigen, laufenden - fachbezogenen - Veröffentlichungen (offline wie online) begnügt. Der Adressat der hier konkret in Rede stehenden Werbung der Beklagten erwartet auch nicht "eine Qualifikation, die im Hinblick auf die theoretischen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mehr als die Anforderungen erfüllt, die an einen Fachanwalt des entsprechenden Gebiets zu stellen sind".

 


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