Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

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grün

Die Werbung unter Betonung der Farbe grün kann ein Hinweis auf eine bestimmte ökologische Verträglichkeit sein.

LG Düsseldorf, Urt. v. 25.4.2013, 37 O 90/12, Tz. 42

Die Aussage „Die Dose ist grün.“ ist irreführend, weil sie geeignet ist bei einem nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise die objektiv unzutreffende Vorstellung der ökologischen Vorteilhaftigkeit der beworbenen Getränkedosen aus Eisenblech hervorzurufen.