Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Nährwertangaben

Die im folgenden Urteil erwähnte Nährwertkennzeichnungsverordnung wurde mittlerweile aufgehoben. Die entsprechenden Regeln zur Nährwertdeklaration finden sich jetzt in der Lebensmittelinformationsverordnung.

OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2011, 6 U 40/11

Der Annahme einer Irreführungsgefahr  steht nicht entgegen, dass die streitgegenständliche Nährwerttabelle mit den Vorschriften der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) vereinbar ist. Die Besonderheit besteht im vorliegenden Fall darin, dass in der angegriffenen Tabelle die nach der NKV vorgeschriebenen Angaben zu den Nährstoffen pro 100 g nicht nur um freiwillige, nach der NKV ausdrücklich zugelassene Angaben … erweitert, sondern zudem noch mit anderen, in der NKV nicht ausdrücklich geregelten Angaben kombiniert werden. Entscheidend ist unter diesen Umständen allein, ob Inhalt und Darstellung der Tabelle nach ihrem Gesamteindruck dem angesprochenen Verkehr ein irreführendes Bild vermitteln. Dies ist zu bejahen, wenn die Gefahr besteht, dass der verständige Durchschnittsverbraucher, der die Tabelle mit situationsadäquater Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt, die in der jeweils rechten Spalte angegebenen Prozentzahlen für den abgedeckten Tagesbedarf an Nährstoffen einerseits und an Vitaminen und Mineralstoffen andererseits – die für die Nährstoffe eher niedrig und für die Vitamine und Mineralstoffe eher hoch sind - fälschlicherweise auf dieselbe Grundmenge von „nutella“ bezieht.