Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Zucker/ohne Zucker

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.6.2012, 4 U 30/12

Die Werbeaussage, dass das Getränk "ohne Zucker" (Internetauftritt) bzw. "ohne Kristallzucker" (Getränkeverpackung) sei, ist irreführend. Sie verstößt gegen Art. 8 HCV und § 6 Abs. 1 NKV (Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmittel und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln).

Die Werbung suggeriert, dass das Getränk keinen "Zucker" bzw. "Kristallzucker" enthalte. Das ist nach den Feststellungen des Sachverständigen W… ... unrichtig, weil das Getränk Glucose, Maltrodextrin und Fructose, mithin Zuckerarten im Sinne der Richtlinie 2001/111/EG enthält. Diese Zutaten werden zwar auf der Verpackung erwähnt. Mangels weiterer Angaben lässt sich jedoch nicht erkennen, dass die Zuckerarten denselben Brennwert wie "normaler" (Kristall-) Zucker aufweisen und deshalb zu keiner verminderten Brennwertzufuhr führen. Der sich hinter der Angabe "ohne Zucker" bzw. "ohne Kristallzucker" verbergende Hinweis auf eine angeblich schlankheitsfördernde Wirkung, ist deshalb irreführend.