Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Spezifikation / Kompatibilität

Siehe auch Konformität

OLG Schleswig, Urt. v. 14.9.2023, 6 U 49/22, Tz. 25 ff - Volkswagen 502 00

Die auf dem Produkt angegebene Bezeichnung Volkswagen 502 00 kann zwar in zweierlei Hinsicht relevant sein. Zum einen beschreibt sie eine Spezifikation des Motorenöls. Sie enthält somit die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt bestimmte, vom Fahrzeughersteller festgelegte Eigenschaften aufweist, durch die es sich für einen vorgesehenen Einsatzzweck (Verwendung in einem konkreten Motorentyp) eignet.

Bei Schmierstoffen kann der Hersteller zudem beim Fahrzeughersteller auch die Freigabe eines Schmierstoffes beantragen. Mit einer solchen Freigabe bestätigt der Fahrzeughersteller nach Test oder Analyse des Schmierstoffes, dass die von ihm vorgegebene Spezifikation eingehalten wird. Mit der Angabe einer Freigabe auf dem Produkt erklärt der Schmierstoffhersteller damit nicht nur selbst, dass eine Spezifikation eingehalten und dass das Öl für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist, er erklärt zudem, dass dies vom Fahrzeughersteller geprüft und bestätigt wurde.

Die Angabe einer Spezifikation ohne weitere zusätzliche Angaben wird von den angesprochenen Verkehrskreisen nur im ersteren Sinne, also als Produktbeschreibung des Herstellers verstanden, somit dass dieser selbst die Eignung für einen bestimmten Einsatz erklärt.

Der angesprochene Verbraucherkreis wird, wenn er beispielsweise die Bedienungsanleitung seines Fahrzeuges verwendet, eine für das Öl verlangte Spezifikation vorfinden und auf der Produktverpackung oder bei der Suche im Internet nach dieser Spezifikation suchen. Da es ihm hierbei auf die Eignung für sein Fahrzeug ankommt, wird er ohne weitere Zusatzkenntnisse nicht wissen, dass es zudem Herstellerfreigaben für derartige Öle gibt.