Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Versicherungsberater

Versicherungsberater

Versicherungsberater dürfen nach § 34d Abs. 2 GewO mit vorheriger Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer bestimmte dort benannte Rechtsdienstleistungen erbringen (siehe dazu OLG München, Urt. v. 3.12.2020, 29 U 7047/19).