Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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(3) Freie Rechtsanwaltswahl

OLG Bamberg, Urt. v. 20.6.2012, 3 U 236/11

Der Verstoß gegen die gesetzlichen - halbzwingenden - Vorschriften der §§ 127, 129 VVG ist gleichzeitig ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel.

Das OLG Bamberg nimmt in seiner Entscheidung an, dass eine Rechtsschutzversicherung gegen §§ 127, 129 VVG verstößt, wenn sie finanzielle Vergünstigen dafür gewährt, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall einen Rechtsanwalt nimmt, den die Versicherung ihm vorschlägt.