Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Zitierhinweis/Aufruf früherer Kommentarseiten

Zitierweise

Wenn Sie eine Seite aus dem Online-Kommentar zum Wettbewerbsrecht zitieren wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. WebCite®

Am Ende zahlreicher Seiten finden Sie einen Link, der auf eine Seite bei WebCite® führt. Dort werden die Seiten des Kommentars in früheren Fassungen archiviert.

Leider hat WebCite® seinen Dienst eingestellt. Es ist zwar noch möglich, ältere, gespeicherte Seiten aufzurufen. Es ist aber nicht mehr möglich, neue Seiten zu archivieren. Dafür eignet sich aktuell das Webpage Archive (archive.today).

2. Webpage Archive

Sie können die aktuelle Seite, die sie 'bewahren' möchten, selbst archivieren und zwar so, dass Sie und Dritte darauf noch zugreifen können, wenn sich der Inhalt der Seite geändert hat. Dazu rufen Sie folgende Seite auf https://archive.ph. Dahinter befindet sich das Webpage Archive. Dort können Sie die URL der zu speichernden Webseite eingeben und die Seite archivieren.

Es gibt auch eine Browser Extension, für Edge z.B. hier.