Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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(1) Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

Die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände wird vom Bundesamt der Justiz geführt und kann hier abgerufen werden.

Das Verfahren erfolgt nach der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV).