Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

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(3) Unternehmensbezogene Informationspflichten

Unternehmensbezogene Informationspflichten beziehen sich in der Regel darauf, dass ein Unternehmer oder ein Unternehmen seine Identität sowie weitere Angaben von sich offen legen muss, die den (potentiellen) Kunden in die Lage versetzen, sich Gewissheit über das Unternehmen zu verschaffen und ggfs. seine Rechte gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. Sie haben insbesondere im Fernabsatz (Internetgeschäft) eine erhebliche praktische Relevanz. Verstöße gegen unternehmensbezogene Informationspflichten sind besonders häufig Gegenstand von Abmahnungen.


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