Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Kosmetika

Zur Verplichtung, das für die Verbreitung eines Kosmetikas verantwortliche Unternehmen auf Kosmetika zu benennen, siehe im Kapitel über Kosmetika.