Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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5. Fallgruppen und Beispiele von A - Z

§ 5 UWG spielt von allen Verbotstatbeständen des UWG in der Rechtspraxis die größte Rolle. Die Fälle irreführender Werbung sind zahllos. Sie lassen sich allerdings meist bestimmten Typen irreführender Werbung zuordnen. Außerdem kommen bestimmte Begriffe und Wendungen immer wieder vor.

Nachfolgend werden einzelne Fallgruppen angeführt, die die Gerichte immer wieder beschäftigen (z.B. Blickfangwerbung, Umweltwerbung, Preisgegenüberstellungen etc.). Hinter den Stichwort 'Einzelfälle von A bis Z' finden sich bestimmte Begriffe und Wendungen, die in der Werbung immer wieder vorkommen und auch die Gerichte immer wieder beschäftigt haben und beschäftigen (z.B. besser, TOP, Festpreis, empfohlen etc.). Ein sonstiges Sammelsurium, dass keiner Fallgruppe und keinen Beispielen zugeordnet werden kann findet sich auf der Oberseite 'Einzelfälle von A bis Z'.

Die Liste ist bei weitem nicht vollständig, zumal die Phantasie von Werbetextern und Werbegestaltern unerschöpflich ist und stets neue Konstellationen auftreten.  Außerdem ist zu beachten, dass sich die Irreführungsgefahr immer nur am Einzelfall beurteilen lässt. Ein Begriff, dessen Verwendung in einem bestimmten Kontext irreführend sein kann, ist in einem leicht anderen Kontext vielleicht schon unproblematisch. Soweit sich dafür in der Rechtsprechung Beispiele finden, wurden sie in den einzelnen Rubriken aufgenommen. Es sollte sich idealerweise fast alles finden, was seit 2011 Eingang in die veröffentlichte Rechtsprechung ab der Instanz der Oberlandesgerichte gefunden hat.

Die Rechtsprechung der Landgerichte wurde nicht oder allenfalls ausnahmsweise berücksichtigt. Darin finden sich sicherlich viele Einzelfallentscheidungen, die in meiner Auflistung nicht enthalten sind. Eine Website, auf der diese Entscheidungen gesammelt werden, gibt es meines Wissens nicht. Insoweit ist auf die gedruckten UWG-Kommentare (Köhler/Bornkamm/Feddersen oder Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Goldmann/Tolkmitt (unter meiner Mitwirkung)) oder die gewerblichen Angebote von Beck Online, Juris oder Wolters Kluwer zu verweisen. Manche Bundesländer bieten außerdem eine fast vollständige Sammlung der in ihrem Hoheitsgebiet ergangenen Gerichtsentscheidungen, insbesondere Nordrhein-Westfalen oder Hessen. Schließlich ist auf dejure.org zu verweisen, wo sich tagesaktuell Fundstellen und Links zu allen veröffentlichten Urteilen der deutschen Gerichte zu allen möglichen Themen finden. Allerdings ist es in den genannten freien Suchmaschinen und Datenbanken schwierig, Literatur zur Irreführung bezogen auf konkrete Begriffe, Wendungen oder gar bildliche Darstellungen zu finden.