BGH, Beschl. v. 16.8.2012, I ZR 200/11, Tz. 3 - Über 400 Jahre Brautradition
Wenn die Beklagte seit über 400 Jahren Bier braut, ist der Slogan objektiv richtig. Es liegt auch bei der Verwendung der Werbeaussage auf dem Flaschenetikett fern, dass erhebliche Teile des angesprochenen allgemeinen Verkehrs dem Slogan der Slogan „Über 400 Jahre Brautradition“ die Aussage entnehmen, die Beklagte braue nach einem über 400 Jahre alten Rezept, das noch heute, wenngleich gewandelten brautechnischen Erkenntnissen folgend, die aktuelle Braukunst der Beklagten bestimme.