Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 

 

 

Gewinnspiel/Preisausschreiben

OLG Jena, Urt. v. 17.8.2016, 2 U 14/1, II.3

Werden … Angaben über den Wert des Preises gemacht, dann darf in der tatsächlich vorgenommenen Beschreibung keine Irreführung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG liegen (so auch MünchKommUWG/Leible aaO. Rn. 52). …

Die Irreführung liegt darin, dass der Durchschnittverbraucher bei der Inaussichtstellung eines Gutscheins als Gewinn mit der Beschreibung "20% Rabatt auf einen Artikel Ihrer Wahl" davon ausgeht, dass dieser Gutschein für alle in der Apotheke des Beklagten erhältlichen, von ihm gewählten Waren bzw. Artikel eingesetzt werden kann und nicht nur für das nicht-preisgebundene Warensegment. In Anbetracht der klaren Auslobung "auf einen Artikel Ihrer Wahl" wird der Durchschnittsverbraucher davon ausgehen, dass es keine Beschränkungen seitens der Apotheke gibt und eine Rabattierung folglich auch auf Produkte aus dem preisgebundenen Segment, möglicherweise sogar auf den Zuzahlungsbetrag in Betracht kommt. Tatsächlich gibt es den Rabatt jedoch nur auf das nicht-preisgebundene Segment, so dass eine irreführende Angabe vorliegt.