Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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(4) Typizität

BGH, Urt. v. 5.2.2004 – I ZR 171/01 – Genealogie der Düfte

Eine Eigenschaft ist typisch, wenn sie die Eigenart der verglichenen Produkte aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den Bedarf oder die Zweckbestimmung prägt und damit repräsentativ oder aussagekräftig für deren Wert als Ganzes ist.

Ebenso BGH, Urt.v.1.10.2009, I ZR 134/07, Tz. 29 – Gib mal Zeitung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.2.2022, 15 U 16/21, Tz. 78