Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Zeitung

OLG Köln, Urt. v. 19.4.2013, 6 U 203/12, II.2.a - Pulheimer Zeitung

Begegnet der durchschnittlich informierte und situationsadäquat aufmerksame Verbraucher auf der Frontseite einer Druckschrift dem Begriff "Zeitung", so verbindet er damit die Vorstellung einer Publikation, die nicht nur in Bezug auf Format, Papier, Faltung und periodische Erscheinungsweise an herkömmliche Tages- oder Wochenzeitungen erinnert, sondern außer einem Anzeigenteil auch aktuelle redaktionelle Beiträge enthält. Konkrete Erwartungen an die Herkunft der redaktionellen Artikel, die Zahl der Redakteure, die Bild- und Textanteile sowie die Abgabebedingungen einer solchen Zeitung hegt er aber nicht, weshalb er insbesondere durch die Bezeichnung eines ausschließlich anzeigenfinanzierten Blattes mit vorwiegend lokaler Ausrichtung als (Gratis-) "Zeitung" (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2003, I ZR 120/00 - Zeitung zum Sonntag) nicht in die Irre geführt wird.

Die … Annahme, dass bei Zeitungen das Verbraucherverständnis seit Jahrzehnten durch die "klassischen" Abonnements- und Boulevardzeitungen geprägt worden sei, trifft weiterhin zu. Richtig ist aber auch, dass der Zeitungsmarkt einem beständigen Wandel unterliegt, der sich durch Veränderungen des Kommunikationssektors in jüngerer Zeit weiter beschleunigt hat, weshalb nicht schon jede Abweichung von dem überkommenen Leitbild Fehlvorstellungen auslöst. Während der Begriff "Anzeiger" im Titel mancher journalistisch anspruchsvollen Tageszeitung kaum noch an ihre historischen Ursprünge als reines Anzeigenblatt denken lässt, beschränkt sich die mit dem Begriff "Zeitung" verbundene Vorstellung der Verbraucher heute nicht mehr nur auf gedruckte Erzeugnisse traditioneller Zeitungsverlage. Diese haben längst selbst durch digitale Angebote (eigene Internetauftritte, "E-Paper") auf die Konkurrenz der elektronischen Medien reagiert. Neben Zusammenschlüssen früher selbständiger Presseverlage zu wirtschaftlich stärkeren Medienunternehmen gibt es redaktionelle Kooperationen. In der journalistischen Arbeit ergänzen Online-Quellen die klassische Agenturmeldung. Gegenüber dem Trend zur Globalisierung setzen manche beim Kampf um die Aufmerksamkeit der Leser und der Anzeigenkunden auf regionale und lokale Berichterstattung. Kostenlose Anzeigenblätter nähern sich mit einem zunehmenden Anteil redaktioneller Beiträge dem Erscheinungsbild der Lokalausgaben klassischer Tageszeitungen an. Wie vor diesem Hintergrund vom Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 14.07.2011 - 4 U 42/11 - Werbung im Briefkasten mit Sperrvermerk - zutreffend bemerkt, hat sich die Zeitungslandschaft mittlerweile so verändert, dass das kostenlose lokale Anzeigenblatt oft die einzige "Zeitung" ist, über die manche Verbraucher verfügen.