OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.8.2012, 4 U 35/12 - Taxizentrale
Bei einer „Zentrale“ handelt es sich nach herkömmlichem wie heutigem Verständnis um einen (verhältnismäßig) kapitalkräftigen Großbetrieb, der innerhalb eines größeren oder kleineren räumlichen Bereichs die Handelsbeziehungen einer bestimmten Branche ganz oder doch überwiegend zusammenfasst und als Verkehrsmittelpunkt des einschlägigen Marktes in Betracht kommt. Im Fall des Dienstleistungsunternehmens kommt ein organisatorischer Aspekt hinzu: Hier erwartet der Kunde von der Zentrale, dass sie aufgrund ihrer Größe in der Lage ist, die angebotenen Dienste auf Nachfrage innerhalb ihres Gebietes unschwer zu koordinieren.