Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Behältnisse und äußere Umhüllungen

Behältnis

 

OLG München, Urt. v. 5.5.2011, 6 U 3795/10, II.1 (= WRP 2011, 1656)

Unter ,,Behältnis" ist die das eigentliche Arzneimittel verschließende Primärverpackung zu verstehen (vgl. Art. 1 Nr. 23 der Richtlinie 2001/83/EG), im Streitfall handelt es sich hierbei um die Tube von A.

Äußere Umhüllung

 

OLG München, Urt. v. 5.5.2011, 6 U 3795/10, II.1 (= WRP 2011, 1656)

Die ,,äußere Umhüllung" stellt die Verpackung dar, in der die Primärverpackung enthalten ist (vgI. Art. 1 Nr. 24 der Richtlinie 2001/83/EG).