Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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Urteile 2013

Eingestellt am 5. Dezember 2014

BGH, Urt. v. 13.11.2013, I ZR 15/12 - Kommanditistenbrief

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 1.3.2001, I ZR 300/98 - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 15.3.2001, I ZR 337/98 - Anwaltsrundschreiben).

Verbote>§ 4 Nr. 11>Werbung für reglementierte Berufe

Verbote>§ 4 Nr. 11>Reglementierung der Rechtsanwaltswerbung (§ 43b BRAO)

 

Eingestellt am 29. November 2013

BGH, Urt. v. 6.11.2013, I ZR 104/12 - Vermittlung von Netto-Policen

Lässt sich ein Versicherungsvertreter, der seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegt, für die Beratung und die Vermittlung einer Netto-Police vom Versicherungsnehmer eine eigenständige Vergütung versprechen, verstößt dies nicht gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 34d Abs. 1 GewO. Mit einer solchen Vereinbarung ist auch nicht notwendig eine Irreführung des Versicherungsnehmers über den Status des Vermittlers als Versicherungsvertreter verbunden.

Verbote>Zulassungen>Versicherungsvermittler>Überschreitung der Erlaubnisgrenzen

 

Eingestellt am 25. November 2013

BGH, Urt. v. 6.6.2013, I ZR 2/12 - Pflichtangaben im Internet

Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.

Verbote>§ 4 HWG>Pflichtangaben>Sinn und Zweck

Verbote>§ 4 HWG>Pflichtangaben>deutlich lesbar>Adword-Anzeigen

 

Eingestellt am 15. November 2013

BGH, Urt. v. 16.5.2013, I ZR 175/12 - Treue-Punkte

Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.

 

Eingestellt am 8. November 2013

BGH, Urt. V. 24.9.2013, I ZR 89/12 - Matratzen Factory Outlet

a) Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des Anbieters stammende Waren erwarten, die unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden, begegnet keinen Bedenken.

b) Die Werbung mit der Bezeichnung „Markenqualität“ bringt - anders als die Bezeichnung „Markenware“ - nur zum Ausdruck, dass die angebotene Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten konkurrierender Markenhersteller entspricht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 29.Juni 1989, I ZR 88/87, GRUR 1989, 754 = Markenqualität).

BGH, Urt. v. 16.5.2013, I ZR 216/11 - Kinderhochstühle im Internet II

a) Im Klageantrag und in der Urteilsformel braucht nicht schon zum Ausdruck zu kommen, dass das Verbot auf die Verletzung von Prüfpflichten gestützt ist; vielmehr reicht es aus, dass sich dies mit ausreichender Deutlichkeit aus der Klagebegründung und den Entscheidungsgründen ergibt.

b) Hat der Betreiber einer Internetplattform Anzeigen im Internet geschaltet, die über einen elektronischen Verweis unmittelbar zu schutzrechtsverletzenden Angeboten führen, treffen ihn erhöhte Kontrollpflichten. Ist der Plattformbetreiber in diesem Zusammenhang auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden, muss er die über die elektronischen Verweise in seinen Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen.

 

Eingestellt am 4. November 2013

BGH, Beschl. v. 18.9.2013, I ZR 29/12 - Buchungssystem

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist die Bestimmung des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist?

2. Ist die Bestimmung des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems allein für den vom Kunden konkret ausgewählten Flugdienst oder für jeden angezeigten Flugdienst auszuweisen ist?

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Preisangaben>Flüge>Buchungsgebühr

Eingestellt am 31. Oktober 2013

BGH, Urt. v. 24.9.2013, I ZR 219/12 - Medizinische Fußpflege

Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

Verfahren>Unterlassungserklärung>ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht

Ansprüche>Kostenerstattungsanspruch>Anerkenntnis durch Unterlassungserklärung

Ansprüche>Irreführende Werbung>objektiv richtige Angaben

Ansprüche>Irreführende Werbung>objektiv richtige Angaben>Irreführungsquote

Ansprüche>Irreführende Werbung>objektiv richtige Angaben>Interessensabwägung

Ansprüche>Irreführende Werbung>medizinische Fußpflege

Ansprüche>Vorsprung durch Rechtsbruch>Zulassungen>Podologe/Podologin

BGH, Urt. v. 12.9.2013, I ZR 208/12 - Empfehlungs-E-Mail

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Verbote>Belästigende Werbung>Empfehlungs-E-Mails

Ansprüche>Kostenerstattungsanspruch>Rechtsanwalt im Selbstauftrag

 

Eingestellt am 30. Oktober 2013

BGH, Urt. v. 18.4.2013, I ZR 53/09 - Messgerät II

Ein Gegenstand, der von seinem Hersteller zur Anwendung für Menschen zum Zwecke der Untersuchung eines physiologischen Vorgangs konzipiert wurde, fällt dann nicht unter den Begriff „Medizinprodukt“, wenn der Hersteller eine Verwendung des Gegenstands für medizinische Zwecke mit hinreichender Deutlichkeit ausschließt, ohne dabei willkürlich zu handeln.

Verbote>Medizinproduktegesetz>Medizinprodukte

BGH, Beschl. v. 15.8.2013, I ZR 197/12

Zur Werbung mit älteren Testergebnissen

Verbote>Irreführende Werbung>Warentests>Ältere Testergebnisse

 

Eingestellt am 29. Oktober 2013

BGH, Urt. v. 8.5.2013, I ZR 98/12 - RezeptBonus

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteigt (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 9.9.2010 I ZR 193/07 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08 - Bonuspunkte).

BGH, Urt. v. 8.5.2013, I ZR 90/12 - Rezept-Prämie

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist auch dann nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn bei einem Rezept, auf dem zwei oder mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel verschrieben worden sind, die für die Annahme eines Bagatellverstoßes maßgebliche Wertgrenze von einem Euro für jedes abgegebene preisgebundene Arzneimittel ausgeschöpft wird (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 9.9.2010 I ZR 193/07 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08 - Bonuspunkte).

Verbote>Arzneimittelrecht>Preisbindung>Bagatellgrenze 1,- Euro

Verbote>Heilmittelwerbegesetz>Zuwendungen>geringwertige Kleinigkeiten

Eingestellt am 18. Oktober 2013

EuGH, Urt. v. 17.10.2013, C-391/12 - Good News

Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken steht der Anwendung einer nationalen Bestimmung nicht entgegen, wonach Presseverleger jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, speziell kennzeichnen müssen – im vorliegenden Fall mit dem Begriff „Anzeige“ –, es sei denn, durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.

Einführung>Europarechtliche Grundlagen>Begriff der Geschäftspraktik

Anwendungsbereich>Geschäftliche Handlung und Geschäftspraxis

Verbote>Verschleierte Werbung>Nr. 11 des Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

BGH, Urt. v. 18.9.2013, I ZR 183/12 - Krankenzusatzversicherungen

a) Die Bestimmung des § 34d GewO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Regelung in § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach die Erlaubnispflicht davon abhängt, dass der Vermittler gewerbsmäßig tätig wird, ist ungeachtet dessen unionsrechtskonform, dass sie in der Richtlinie 2002/92/EG keine unmittelbare Entsprechung hat.

c) Die Bestimmung des § 194 Abs. 1a SGB V enthält keine den § 34d GewO verdrängende speziellere Regelung.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Gewerbeordnung>Versicherungsvermittler

 

Eingestellt am 9. Oktober 2013

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit Änderungen im UWG tritt heute in Kraft

Die wesentlichen Änderungen:

Ein Verstoß gegen § 6 Abs 1 TMG wird in in Katalog der Verbote in § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG aufgenommen. Näheres dazu hier.

Die Streitwertfestsetzung für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wird neu geregelt. Näheres dazu hier.

Die Streitwertmindung für einfach gelagerte Fälle entfällt und wird durch eine Streitwertminderung für bedürftigere Personen ersatzt. Näheres dazu hier.

Die Streitwertdifferenzierung zwischen Hauptsache- und Verfügungsverfahren wird gesetzlich vorgegeben. Näheres dazu siehe hier.

Im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung steht dem Abgemahnten ein Kostenerstattungsanspruch zu. Näheres dazu siehe hier.

Eingestellt am 3. Oktober 2013

EuGH, Urt. v. 3.10.2013, C‑59/12 – BKK Mobil Oil/Zentrale

Zum Unternehmerbegriff der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und zur Unternehmereigenschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Krankenkasse)

Glossar>Unternehmer

Eingestellt am 2. Oktober 2013

BGH, Urt. v. 18.4.2013, I ZR 180/12 - Brandneu von der Ifa

Zu den gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.

Verbote>Irreführung durch Unterlassen>Offenlegung der Identität

 

Eingestellt am 27. September 2013

BGH, Urt. v. 20.3.2013, I ZR 209/11 - Telefonwerbung für DSL-Produkte

Auch Mitbewerber und Verbände können Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen.

Verbote>Belästigende Werbung>§ 7 Abs. 2, Abs. 3 UWG>Aktivlegitimation

 

OLG Köln, Urt. v. 12.4.2013, 6 U 132/12

Zur Zulässigkeit einer Pre-Roll-Werbung (Interstitial)

Verbote>Belästigende Werbung>Pre-Roll/Werbung/Interstitials

Eingestellt am 25. September 2013

EuGH, Urt. v. 19.9.2013, C-435/11 - CHS Tour Services/Team4 Travel GmbH

Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr ist dahin auszulegen, dass im Fall einer Geschäftspraxis, die alle in Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, nicht geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können.

Einführung und Grundlagen>Richtlinie 2005/29/EG>Prüfungsreihenfolge

Glossar>§ 3 UWG> Verletzung der fachlichen oder beruflichen Sorgfalt

 

Eingestellt am 23. September 2013

BGH, Urt. v. 15.8.2013, I ZR 188/11 - Hard Rock Cafe

a) Nach Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG ins deutsche Recht besteht der lauterkeitsrechtliche Schutz aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 2 UWG neben dem individualrechtlichen Schutz aus dem Markenrecht.

b) An dem Grundsatz, dass in Fällen der Irreführung eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Allgemeinen ausscheidet, wird jedenfalls für die Fallgruppe der Irreführung über die betriebliche Herkunft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG nicht festgehalten (Klarstellung zu BGH, Urt. v. 29.9.1982, I ZR 25/80, GRUR 1983, 32, 34 = WRP 1983, 203 - Stangenglas I).

c) Soweit Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG die Absicht des Werbenden voraussetzt, über die betriebliche Herkunft zu täuschen, reicht es aus, dass der Werbende mit bedingtem Vorsatz handelt, also eine Täuschung von Verbrauchern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.

d) Für die Anwendung der Nummer 13 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG kommt es nicht darauf an, welche der Parteien den Vertrieb der Waren oder Dienstleistungen zuerst aufgenommen hat.

e) Gleichartige, jeweils abgeschlossene Verletzungshandlungen lösen jeweils einen neuen Unterlassungsanspruch aus; im Rahmen der Verwirkung ist daher für das Zeitmoment auf die letzte Verletzungshandlung abzustellen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 18.1.2012, I ZR 17/11 - Honda-Grauimport).

Verbote>Irreführende Werbung>Irreführung über die betriebliche Herkunft

Verbote>Irreführende Werbung>Verwechslungsgefahr

Verbote>Irreführende Werbung>Verwirkung

Ansprüche>Verwirkung

 

Eingestellt am 20. September 2013

BGH, Urt. v. 20.6.2013, I ZR 201/11- Markenheftchen II

a) Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unter-lassungsgebot verletzt.

b) Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger abgemahnt worden ist, ist es grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn sich ihre Gesellschafter darauf berufen, dass für sie keine vertragliche Unterlassungspflicht begründet worden ist.

 

Eingestellt am 16. September 2013

BGH, Beschl. v. 15.8.2013, I ZB 68/12

Wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsgegner mit dem Kostenwiderspruch gegen die im Verfügungsverfahren gegen ihn ergangene Kostenentscheidung, fällt auf seiner Seite keine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Ziffer 1 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an.

Zu Gebühr und Gegenstandswert des Kostenwiderspruchs

Verfahren>Einstweilige Verfügung>Widerspruch>Kostenwiderspruch

 

Eingestellt am 14. September 2013

EuGH, Urt. v. 18.7.2013, C-299/12, Tz. 23 f - Green – Swan Pharmaceuticals

Zur Auslegung des Begriffs der 'Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos' in der Health-Claims-Verordnung.

Verbote>Lebensmittelrecht>Health-Claims-Verordnung>Gesundheitsbezogene Angabe>Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos

Zur Begriff der Handelsnamen und Markennamen in der Übergangsvorschrift des Art. 28 Abs. 2 der Health-Claims-Verordnung.

Verbote>Lebensmittelrecht>Health-Claims-Verordnung>Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben>Übergangsregelungen>Handels- und Markennamen

 

Eingestellt am 3. September 2013

BGH, Urt. v. 15.8.2013, I ZR 80/12 - File-Hosting-Dienst

Zur Verantwortung des File-Hosters für fremde Inhalte (primär Schutzrechtsverletzungen)

Ansprüche>Unterlassung und Schadenersatz>Schuldner>Haftung für Inhalte im Internet

 

Eingestellt am 28. August 2013

OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2013, I-20 U 145/12

Zur Verantwortlichkeit des Internetportalbetreibers für Impressumsverstöße seiner Nutzer.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Unternehmensbezogene Informationspflichten>Telemedien

 

Eingestellt am 23. August 2013

BGH, Urt. v. 17.7.2013, I ZR 21/12 – Einkaufswagen

Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Wettbewerbliche Eigenart

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Rufausnutzung>Kompatibilitätsinteresse

Glossar>Fachkreise>Ermittlung des Verkehrsverständnisses durch den Tatrichter

BGH, Urt. v. 24.1.2013, I ZR 174/11 - Beschwer des Unterlassungsschuldners

a) Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen.

b) Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.

Verfahren>Gerichtsverfahren>Streitwert>Wert der Beschwer

Verfahren>Bestrafung>Verstöße gegen gerichtliche Verbote>Verschulden>Organisationsverschulden

 

Eingestellt am 14. August 2013

BGH, Urt. v. 17.7.2013, I ZR 222/11 - Meisterpräsenz

a) Werden in einem Geschäftslokal Dienstleistungen angeboten, erwartet der Verkehr nicht unbedingt, dass diese Leistungen sofort bei Erscheinen des Kunden im Geschäftslokal erbracht werden können. Vielmehr geht der Verbraucher in vielen Fällen davon aus, dass die angebotene Dienstleistung auch dann, wenn das Geschäftslokal geöffnet ist, nur nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht wird.

b) Die Vorschriften der Handwerksordnung stellen, soweit sie eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren oder angebotenen Dienstleistungen gewährleisten sollen, Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.

c) Es verstößt nicht gegen das Gebot der Meisterpräsenz, wenn ein Hörgeräteakustiker-Meister zwei Betriebe in benachbarten Städten betreut und jeweils einen halben Tag in dem einen und den anderen halben Tag in dem anderen Geschäft anwesend ist. Die Geschäfte dürfen in einem solchen Fall auch in der Zeit der Abwesenheit des Meisters offengehalten werden, um beispielsweise Termine mit in das Ladenlokal kommenden Kunden zu vereinbaren, Ersatz- und Verschleißteile wie etwa Batterien für Hörgeräte abzugeben und ähnliche Leistungen zu erbringen, die nicht notwendig die Anwesenheit eines Meisters erfordern.

Verbote>Irreführende Werbung>Verfügbarkeit einer Dienstleistung

Verbote>Vorsprung durch Rechtsbruch>Handwerksordnung

 

Eingestellt am 13. August 2013

BGH, Urt. v. 20.2.2013, I ZR 175/11 - Kostenvergleich bei Honorarfactoring

a) Wendet sich ein Unternehmer dagegen, dass ein von ihm an einen bestimmten Kunden gerichtetes Angebot für einen Preisvergleich verwendet wird, trägt er jedenfalls im Bereich standardisierter Dienstleistungen (hier: Factoring ärztlicher Honorarforderungen) grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der für ihn im Preisvergleich genannte Preis nicht sein in entsprechenden Fällen regelmäßig verlangter Preis ist.

b) Die Darlegungspflicht ist dabei begrenzt auf die Offenlegung repräsentativer Beispiele für die Preisbildung, die sich auf dieselben Leistungsmerkmale wie der Preisvergleich beziehen.

Verbote>Vergleichende Werbung>Irreführung

Verbote>Irreführende Werbung>Beweislast

 

Eingestellt am 9. August 2013

BGH, Urt. v. 20.2.2013, I ZR 146/12 - auch zugelassen am OLG Frankfurt

Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Werbeverbote>Rechtsanwälte>Zulassung bei Gerichten

Verbote>§ 5 UWG>Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Eingestellt am 7. August 2013

EuGH, Urt. v. 11.7.2013, C-657/11

Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Werbung“, wie er in diesen Bestimmungen definiert wird, in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Nutzung eines Domain-Namens sowie die Nutzung von Metatags in den Metadaten einer Website umfasst. Hingegen erfasst dieser Begriff nicht die Eintragung eines Domain-Namens als solche.

Verbote>Vergleichende Werbung>Begriff der Werbung

EuGH, Urt. v. 18.7.2013, C-265/12

Art. 3 Abs. 9 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt sowie Art. 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie nicht einer mitgliedstaatlichen Bestimmung entgegenstehen, die vorbehaltlich im nationalen Recht abschließend aufgeführter Fälle dem Verbraucher angebotene Kopplungsgeschäfte, bei denen mindestens ein Bestandteil eine Finanzdienstleistung ist, generell verbietet.

Einführung und Grundlagen>Die europäischen Vorgaben>UGP-Richtlinie>Anwendungsbereich>Finandienstleistungen

 

Eingestellt am 6. August 2013

BGH, Beschl. v. 6.2.2013, I ZB 79/11

Ein ausschließlich die konkrete Verletzungshandlung aufgreifendes Verbot ist nicht zwangsläufig auf identische oder nahezu identische Handlungen beschränkt, sondern kann auch kerngleiche Verletzungsformen erfassen. Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots scheidet allerdings aus, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist.

Verfahren>Gerichtsverfahren>Klageantrag>Unterlassungsantrag>konkrete Verletzungshandlung

Verfahren>Verstöße gegen gerichtliche Verbote>Auslegung>Kerntheorie>Grenzen

BGH, Urt. v. 28.2.2013, I ZR 237/11 - Vorbeugende Unterwerfungserklärung

Die unaufgeforderte Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Urheberrechtsberechtigten dar, wenn der Versender zuvor bereits von anderen Rechteinhabern wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war.

Verbote>§ 7 Abs. 1>Belästigung>Arbeitsverursachung

 

Eingestellt am 5. August 2013

BGH, Urt. v. 17.1.2013, I ZR 5/12 - Vitalpilze

a) Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt auch dann vor, wenn die Angabe mangels Bestimmtheit nicht zulassungsfähig im Sinne des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung ist und daher eine unspezifische Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 3 der Verordnung darstellt.

b) Solange die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 noch nicht erstellt sind, kann Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nicht vollzogen werden.

c) Das Vorliegen der in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf spezifische Vorteile bezogenen gesundheitsbezogenen Angabe muss vom Verwender dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden. Auf die Übergangsregelungen in Art. 28 der Verordnung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

d) An den vom Verwender gemäß Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu führenden Wirksamkeitsnachweis sind nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer bilanzierten Diät.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Health-Claims-Verordnung>Gesundheitsbezogene Angaben>Unspezifische Angaben

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Health-Claims-Verordnung>Gesundheitsbezogene Angaben>Zulässigkeit

Eingestellt am 26. Juli 2013

BGH, Urt. v. 24.1.2013, I ZR 136/11 - Regalsystem

a) Die Tatbestände des § 4 Nr. 9 Buchst. a und b UWG bilden regelmäßig einen einheitlichen Streitgegenstand.

b) Die Beweiskraft des Tatbestands nach § 314 Satz 1 ZPO bezieht sich auf Parteivorbringen tatsächlicher Art; dazu gehört nicht die Beantwortung der Frage, ob das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt.

c) Haben die Abnehmer wegen eines Ersatz- und Erweiterungsbedarfs ein Interesse an der Verfügbarkeit in der äußeren Gestaltung mit den Erzeugnissen des Originalherstellers kompatiblen Konkurrenzprodukten (hier: Regalsysteme für den Einzelhandel), dürfen Wettbewerber im Regelfall nicht nach den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes auf abweichen-de Produktgestaltungen verwiesen werden, die die Verkäuflichkeit ihrer Produkte im Hinblick auf den Ersatz- und Erweiterungsbedarf beim Originalprodukt einzuschränken.

s.a. BGH, Urt. v. 24.1.2013, I ZR 78/11

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Leistungsschutz>Klageantrag

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Leistungsschutz>Wettbewerbliche Eigenart

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Streitgegenstand und Verhältnis zum Sonderrechtsschutz

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Leistungsschutz>Vermeidbarkeit der Herkunftstäuschung bei Ergänzungsbedarf

Eingestellt am 9. Juli 2013

BGH, Urt. v. 10.1.2013, I ZR 190/11 – Standardisierte Mandatsbearbeitung

1. Das Merkmal des „objektiven Zusammenhangs“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern. Deshalb fehlt einer mangelhaften oder sonst nicht vertragsgemäßen Leistung als solche die Qualität einer geschäftlichen Handlung, so dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers zwar vertragliche Rechte des Kunden begründen können, aber keinen lauterkeitsrechtlichen Verstoß darstellen.

2. Allerdings kann die Grenze zu einer an § 5 Abs. 1 UWG zu messenden geschäftlichen Handlung dann überschritten sein, wenn der Unternehmer mit dieser auf eine Übervorteilung des Kunden abzielt und von vornherein nicht gewillt ist, sich an seine Ankündigungen zu halten. In diesem Fall dient die Täuschung über die Schlechtleistung dem Abschluss des Vertrages und wird als Mittel im Wettbewerb um Kunden eingesetzt (Fortführung von BGH,10.12.1986, I ZR 136/84, GRUR 1987, 180, 181 - Ausschank unter Eichstrich II).

Anwendungsbereich>Geschäftliche Handlung>Objektiver Zusammenhang

Eingestellt am 2. Juli 2013

BGH, Urt. v. 7.3.2013, I ZR 30/12 - Grundpreisangabe im Supermarkt

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Preisangabenverordnung>deutliche Lesbarkeit

Zum Vorrang der Prüfung der Zulässigkeit eines Antrags vor Eintritt in die Begrundetheitsprüfung.

Verfahren>Gerichtsverfahren>Klageantrag

BGH, Urt. v. 6.6.2013, I ZR 190/11

Zur Festsetzung des Streitwerts bei einer Klagehäufung (Haupt- und Hilfsantrag mit verschiedenen Gegenständen, aber einheitlicher wirtschaftlicher Zielrichtung)

Verfahren>Gerichtsverfahren>Streitwert>Klagehäufung

 

Eingestellt am 28. Juni 2013

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Bundestag hat am 27.6.2013 in 3. Lesung das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Das Gesetz enthält u.a. Änderungen des UWG und des Gerichtskostengesetzes im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Verfahren. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier.

Beachten Sie auch: Hermann-Josef Omsels, Die Verordnung (EG) 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, MarkenR, 6/2013, Seite 209

Eingestellt am 21. Juni 2013

BGH, Urt. v. 5.12.2012, I ZR 146/11 - Herstellergarantie II

Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 14.4.2011, I ZR 133/09, Tz. 32 - Werbung mit Garantie; Urt. v. 15.12.2011, I ZR 174/10 - Bauheizgerät).

Verbote>§ 4 Nr. 11>Garantien>Garantie beim Verbrauchgüterkauf

Eingestellt am 18. Juni 2013

BGH, Urt. v. 13.12.2012, I ZR 161/11 - Voltaren

a) Die in § 10 AMG enthaltenen Bestimmungen stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen.

b) Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebrachte Angaben, die Werbecharakter haben können, sind unabhängig davon unzulässig, ob sie dort unauslöschlich aufgeführt oder nur - etwa mit Klebepunkten - ablösbar angebracht sind und ob sie den Eindruck erwecken, dass sie mit der übrigen Etikettierung eine Einheit bilden.

c) Das in Art. 103 Abs. 2 GG statuierte Bestimmtheitsgebot schlägt zwar dann auf die wettbewerbsrechtliche Beurteilung durch, wenn die Marktverhaltensregelung, auf die wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 4 Nr. 11 UWG gestützt werden, selbst eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts ist, nicht aber dann, wenn die Einhaltung der Marktverhaltensregelung auch straf- oder bußgeldbewehrt ist (im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 13.7.1992, 1 BvR 303/90, NJW 1993, 1969).

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>AMG>§10 AMG>Werbung auf der Verpackung

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Analogieverbot

Eingestellt am 12. Juni 2013

13. Juni 2013: Die Schonfrist ist vorbei

Zur Bedeutung des Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken

Einführung und Grundlagen>Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken>Übergangsfrist bis 12. Juni 2013

Zu den Auswirkungen des Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf die Preisangabenverordnung

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Preisangabenverordnung>Richtlinienkonformität

Eingestellt am 29. Mai 2013

BGH, Urt. v. 22.11.2012, I ZR 72/11 - Barilla

a) Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden.

c) Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.

d) Die Grundsätze über den Widerspruch des Markeninhabers nach Art. 13 Abs. 2 GMV gegen den Vertrieb neu etikettierter Arzneimittel sind nicht uneingeschränkt auf die Neuetikettierung anderer Erzeugnisse übertragbar. Der Parallelimporteur derartiger Erzeugnisse ist nicht verpflichtet, dem Hersteller eine Probe des neu etikettierten Erzeugnisses zukommen zu lassen und anzugeben, wer die Neuetikettierung vorgenommen hat.

Verbote>Lebensmittelrecht>Nährwertkennzeichnungsverordnung>Angaben in italienisch

Verbote>Lebensmittelrecht>Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung>Angaben in italienisch

Verbote>Lebensmittelrecht>Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung>Mindesthaltbarkeitsdatum

OLG Hamburg, Urt. v. 24.10.2012, 5 U 38/10 - RyanAir

Zur Wettbewerbswidrigkeit eines Schleichbezugs in Form der unerwünschten Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen.

Verbote>Gezielte Behinderung>Vertriebssysteme>Direktvertriebssysteme>Schleibbezug

 

Eingestellt am 17. Mai 2013

[tooltip content="Zur Verfügung gestellt vom Justizportal Nordrhein-Westfalen (www.nrw.de)" url="" ]OLG Köln, Urt. v. 22.3.2013, 6 U 12/13[/tooltip]

Zum Begriff der Empfehlung im reformierten § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG und zur Publikumswerbung mit wissenschaftlichen Untersuchungen.

Verbote>Heilmittelwerbegesetz>§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG>Empfehlung

Eingestellt am 8. Mai 2013

BGH, Urt. v. 15.11.2012, I ZR 128/11 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.

Verfahren>Gerichtsverfahren>Rechtsschutzbedürfnis

Verbote>Äußerungen in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren

Eingestellt am 7. Mai 2013

BGH, Urt. v. 31.10.2012, I ZR 205/11 - Preisrätselgewinnauslobung V

Ein in einer Zeitschrift abgedruckter Beitrag, der mit „Preisrätsel“ überschrieben ist und sowohl redaktionelle als auch werbliche Elemente enthält, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG, wenn der werbliche Charakter der Veröffentlichung für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Leser nicht bereits auf den ersten Blick, sondern erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags erkennbar wird.

Verbote>§ 4 Nr. 3 UWG

Verbote>§ 4 Nr. 3 UWG>redaktionelle Werbung

Verbote>§ 4 Nr. 3 UWG>redaktionelle Werbung>Preisrätsel

Eingestellt am 25. April 2013

BGH, Urt. v. 6.2.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wis-senschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält oder lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt und die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt.

b) Studienergebnisse entsprechen grundsätzlich nur dann den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg, wenn sie nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist.

c) Ob auch nicht prospektive, sondern nachträglich anhand vorliegender Studiendaten im Rahmen einer sogenannten Subgruppenanalyse oder im Wege der Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Studien (Metaanalyse) erstellte Studien eine Werbeaussage tragen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall die Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln. Für die Frage der Irreführung kommt es ferner darauf an, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls auf die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird.

d) Es ist davon auszugehen, dass Angaben, die der Zulassung des Arzneimittels wörtlich oder sinngemäß entsprechen, regelmäßig dem zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen. Hinsichtlich solcher Angaben kommt eine Irreführung aber dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekanntgewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen.

Verfahren>Gerichtsverfahren>Beweislast>gesundheitsbezogene Aussagen (Grundsatzurteil)

Verbote>Irreführende Werbung>Verwendung des bestimmten Artikels

Eingestellt am 18. April 2013

OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.1.2013, I-20 U 93/12

Die Koppelung von Heilmittelerwerb und einem Gewinnspiel mit wertvollen Preisen verstößt nicht (mehr) gegen § 7 HWG.

Verbote>Heilmittelwerbegesetz>§ 7 HWG>Zuwendungen>Gewinnspiele

Eingestellt am 15. April 2013

Werbung in eigener Sache

Kaufen Sie:

Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

3. Auflage 2013

ISBN 978-3-406-63777-3

Siehe darin: alles, insbesondere aber:

Omsels, Kommentierung zu § 4 Nr. 7 UWG

Omsels, Kommentierung zu § 4 Nr. 10 UWG

Eingestellt am 12. April 2013

BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - I ZR 169/10 - Einwilligung in Werbeanrufe II

a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.

b) Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (im Anschluss an BGH, Urt. v. 16.7.2008, VIII ZR 348/06 - PayBack; Aufgabe von BGH, Urt. v. 27.1.2000, I ZR 241/97 - Telefonwerbung VI; Urteil vom 2.11.2000, I ZR 154/98).

c) Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.

Verbote>Belästigung durch Werbe-E-Mails oder Werbeanrufe>Einwilligungserklärung

Verbote>Belästigung durch Werbe-E-Mails oder Werbeanrufe>Einwilligungserklärung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verbote>Belästigung durch Werbe-E-Mails oder Werbeanrufe>Einwilligungserklärung in Preisausschreiben oder Gewinnspielen

Eingestellt am 4. April 2013

OLG Hamm, Urt. v. 29.1.2013, 4 U 171/12 - Tanzschule F

In der Verknüpfung einer Gattungsbezeicnung mit einem Ortsnamen liegt keine Spitzenstellungsbehauptung (Abstandnahme von OLG Hamm, Urt. v. 18.3.2003, 4 U 14/03 - Tauchschule Dortmund)

Verbote>Irreführende Werbung>Allein- und Spitzenstellungswerbung

Ein Lernerfolg kann nicht garantiert werden.

Verbote>Irreführende Werbung>Garantie/garantieren

Eingestellt am 28. März 2013

OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.2.2013, I-20 U 55/12 - eKomi

Zu den Anforderungen an ein Kundenbewertungssystem und der Werbung mit dem Ergebnis von Kundenbewertungen.

Verbote>§ 5 UWG>Fallbeispiele>Kundenbewertungen

Eingestellt am 10. März 2013

OLG Karlsruhe, Urt. v. 1.3.2013, 4 U 120/12

Zur Unzulässigkeit der Werbung eines Anwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" (Revision zugelassen)

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Berufsordnungen>Rechtsanwälte>Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit

Eingestellt am 2. März 2013

Mehr Klarheit durch Biomineralwasser

Die Streitgegenstandslehre des BGH im Wettbewerbsprozessrecht

Verfahren>Gerichtsverfahren>Streitgegenstand (prozessualer Anspruch)

OLG Köln, Urt. v. 7.9.2012, 6 U 86/12

Zur Verpflichtung zur Angabe der Rechtsform bei der Angabe der Identität des Anbieters im Rahmen des § 5a Abs. 3 UWG (gegen OLG Hamm, OLG München; OLG Hamburg und OLG Düsseldorf). Revision zugelassen.

Verbote>Irreführung durch Unterlassen>Aufforderung zum Kauf>Angabe der Identität

OLG Celle, Urt. v. 31.1.2013, 13 U 128/13

Zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten, hier 'kostenlosen Schätzung beim Goldankauf'. Gegen OLG München. Revision zugelassen.

Verbote>Irreführende Werbung>Werbung mit Selbstverständlichkeiten>Kostenlose Schätzung

Eingestellt am 1. März 2013

BGH, Urt. v. 18.10.2012, I ZR 137/11 - Steuerbüro

Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>§ 7 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)>Berufsbezeichnungen/Kanzleibezeichnungen

Verbote>Irreführende Werbung>Objektiv wahre Angaben>Interessenabwägung

Verfahren>Gerichtsverfahren>Bestimmter Unterlassungsklageantrag>Aufführung von Ausnahmen vom Verbot

Eingestellt am 26. Februar 2013

BGH, Beschl. v. 18.10.2012, I ZR 38/12

Zum Begriff des Funktionsarzneimittels

Verbote>Besondere Branchen>Arzneimittelrecht>Arzneimittel>Funktionsarzneimittel

Zur Abgrenzung von Funktionsarzneimitteln und Medizinprodukten

Verbote>Besondere Branchen>Arzneimittelrecht>Arzneimittel>Abgrenzung von Medizinprodukten

Eingestellt am 20. Februar 2013

BGH, Urt. v. 18.10.2012, I ZR 191/11 - Taxibestellung

a) Die Bestimmungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

b) Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG, wenn ein Taxiunternehmer für Fahraufträge, die unter der Telefonnummer eines seiner Betriebssitze eingegangen sind, ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden Taxen einsetzt, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Zulassungen>Dienstleistungen>Personenbeförderung

Eingestellt am 19. Februar 2013

BGH, Urt. v. 19.7.2012, I ZR 40/11 Pharmazeutische Beratung über Call-Center

a) Ein Apotheker darf zur pharmazeutischen Beratung seiner Kunden keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann.

b) Eine von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland unter der Überschrift "Anwendbares Recht/Gerichtsstand" verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Recht des Staates gilt, in dem die Versandapotheke ihren Sitz hat, benachteiligt die Kunden in Deutschland unangemessen.

c) Eine ausländische Versandapotheke ist nicht gehindert, Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln an die Kunden stehen, auch dann im Inland durch von ihr beauftragte Unternehmen ausführen zu lassen oder selbst auszuführen, wenn sie hier über keine Apothekenbetriebserlaubnis verfügt.

d) Eine ausländische Versandapotheke darf Anrufe von Kunden im Inland, die Arzneimittel bestellen oder pharmazeutisch beraten werden wollen, nicht über eine Dienstleistungstelefonnummer von einer Drittfirma entgegenneh-men und bearbeiten lassen.

Verbote>Besondere Branchen>Arzneimittel>Apothekengesetz>Apothekenbetriebsordnung

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Allgemeine Geschäftsbedingungen>§ 307 BGB

Verfahren>Gerichtsverfahren>Klageänträge>Unterlassungsantrag>Bestimmtheit

 

BGH, Urt. v. 13.9.2012, I ZR 230/11 - Biomineralwasser

a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bildet die konkrete Verletzungsform den Streitgegenstand, wenn mit der Klage ein entsprechendes Unterlassungsbegehren verfolgt wird. Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall - unabhängig davon, ob der Kläger sich auf diese Rechtsverletzung gestützt und den zu dieser Rechtsverletzung gehörenden Tatsachenvortrag gehalten hat - alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind, auch wenn die verschiedenen Verletzungen jeweils einen unterschiedlichen Tatsachenvortrag erfordern. Entsprechendes gilt, wenn dem Beklagten mit der Unterlassungsklage unabhängig vom konkreten Umfeld die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung untersagt werden soll (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.6.2000, I ZR 269/97, GRUR 2001, 181, 182 = WRP 2001, 28 dentalästhetika I; Urt. v. 13.7.2006, I ZR 222/03, GRUR 2007, 161 Rn. 9 = WRP 2007, 66 dentalästhetika II).

Dem Kläger steht es aber frei, mehrere in einer konkreten Verletzungsform oder mit der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung verwirklichte Rechtsverletzungen im Wege der kumulativen Klagehäufung jeweils gesondert anzugreifen.

b) Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ stellt keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an Rückständen und Schadstoffen besonders niedrig ist. Der Verkehr erwartet von einem unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ vertriebenen Mineralwasser auch nicht, dass es sich um eine staatlich verliehene und überprüfte Zertifizierung handelt.

c) Das Gebot des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV, beim Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser diese Verkehrsbezeichnung anzugeben, steht der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ nicht entgegen.

d) Das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG, ein Erzeugnis mit einer dem Öko-Kennzeichen nachgemachten, zu Fehlvorstellung verleitenden Kennzeichnung in Verkehr zu bringen, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Kennzeichen>Bio-Zeichen

Verbote>Irreführung>Ermittlung des Verkehrsverständnisses

Verbote>Irreführung>Kennzeichen>Gütezeichen/Qualitätszeichen

Verbote>Irreführung>Öko/Bio

Verbote>Besondere Branchen>Lebensmittelrecht>Schutz vor Täuschung über besondere Eigenschaften

Verbote>Besondere Branchen>Lebensmittelrecht>Schutz vor Täuschung>Bio

Verbote>Besondere Branchen>Lebensmittelrecht>LMKV>Zusätzliche Angaben auf Lebensmitteln

BGH, Urt. v. 17.1.2013 - I ZR 187/09 - Flonicamid

Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verliert mit der Entfernung seiner (Primär-)Verpackung seine Verkehrsfähigkeit.

Verbote>§ 4 Nr. 11 UWG>Pflanzenschutz>Reimport

Eingestellt am 6. Februar 2013

BGH, Urt. v. 12.7.2012, I ZR 54/11 - Solarinitiative

a) Stellt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in amtlichen Nachrichten und Schreiben eine Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen prominent heraus, ohne auch andere Anbieter der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zu nennen, und entnehmen die Verbraucher der Darstellung, dass es sich aus Sicht der öffentlichen Hand um ein besonders vertrauenswürdiges Unternehmen handelt, liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur neutralen und objektiven Amtsführung und eine unlautere geschäftliche Handlung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG vor.

b) Unterrichten eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und ein Unternehmen die Öffentlichkeit über eine Zusammenarbeit, trifft das Unternehmen im Regelfall keine Pflicht zu prüfen, ob die Art und Weise der Mitteilung das der öffentlich-rechtlichen Körperschaft auferlegte Gebot zur neutralen und objektiven Amtsführung verletzt.

Verbote>§ 3 UWG>Empfehlungen der öffentlichen Hand

 

Eingestellt am 4. Februar 2013

EuGH, Urt. v. 17.1.2013, C-206/11 - Köck/Schutzverband

Die Richtlinie 2005/29/EG ... über unlautere Geschäftspraktiken ... ist dahin auszulegen, dass sie es einem nationalen Gericht verwehrt, das Abstellen einer nicht unter den Anhang I dieser Richtlinie fallenden Geschäftspraxis nur deshalb anzuordnen, weil diese Praxis nicht vorab von der zuständigen Verwaltungsbehörde bewilligt wurde, ohne selbst diese Praxis anhand der in den Art. 5 bis 9 der Richtlinie genannten Kriterien auf ihre Unlauterkeit zu prüfen.

Einführung>Europäische Vorgaben>Richtlinie 2005/29/EG/Anwendungsbereich

 

Eingestellt am 30. Januar 2013

BGH, Urt. v. 19.7.2012, I ZR 105/11 - Honorarkürzung

Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu hindern, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind.

Verbote>§ 4 Nr. 7, Nr. 8 UWG>Äußerungen in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren

An dem Verfahren war der Autor auf Beklagtenseite beteiligt.

BGH, Urt. v. 12.7.2012, I ZR 102/11 - Kinderwagen II

Die Partei, die ihre Ansprüche sowohl auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als auch auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite stützt, verfolgt ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen.

Verfahren>Gerichtsverfahren>Streitgegenstand

Verbote>§ 4 Nr. 9 UWG>Verhältnis zum Geschmacksmusterrecht

Eingestellt am 24. Januar 2013

BGH, Beschl. v. 12.12.2012, IV ZB 18/11, Tz. 11 ff

Reisekosten des Rechtsanwalts eines Verbands zur Förderung der gewerblichen Interessen gem. § 8 Abs, 3 Nr. 2 UWG zu einem auswärtigen Gerichtstermin sind nicht erstattungsfähig.

Gerichtsverfahren>Gerichtskosten>Erstattung>Reisekosten

Eingestellt am 23. Januar 2013

BGH, Urt. v. 19. 7.2012, I ZR 199/10 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.

b) Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.

Anspüche>Unterlassungsanspruch>Rechtsmissbrauch>Prozessuale Vorsicht

Anspüche>Unterlassungsanspruch>Rechtsmissbrauch>Auswirkung auf frühere Abmahnungen

Anspüche>Unterlassungsanspruch>Rechtsmissbrauch>Sukzessive Abmahnungen

Anspüche>Unterlassungsanspruch>Rechtsmissbrauch>Gleich gelagerte Verstöße

Anspüche>§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG (Kostenersattungsanspruch)>Voraussetzung: Berechtigte Abmahnung

Anspüche>§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG (Kostenersattungsanspruch)>Kostenerstattung für Zweitabmahnung

Anspüche>§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG (Kostenersattungsanspruch)>Höhe der Zinsen

Eingestellt am 3. Januar 2013

OLG Hamburg, Urt. v. 28.6.2012, 3 U 17/11

Zur Bedeutung der Erforderlichkeit einer Markennennung als Kriterium bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung.

Verbote>§ 6 UWG>Rufausbeutung

Eingestellt am 3. Januar 2013

[tooltip content="Zur Verfügung gestellt vom Justizportal Nordrhein-Westfalen (www.nrw.de)" url="" ]OLG Köln, Urt. v. 29.9.2012, 6 U 53/12 - Goldbarren für Goldbären[/tooltip]

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der Beurteilung einer geschäftlichen Handlung auf besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder und Jugendliche abzustellen ist.

Glossar>Verbraucherleitbild>Besonders schutzbedürftige Personen

Zur Wettbewerbswidrigkeit der Koppelung der Teilnahme an einem Gewinnspiel an den Warenabsatz in einer Werbung, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtet.

Verbote>§ 4 Nr. 6 UWG>Verstoß gegen fachliche Sorgfalt