Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht
Dr. Hermann-Josef Omsels*

Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze



 


 

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III. Verbote oder Was darf ich nicht ?

1. Was sind unlautere geschäftliche Handlungen

2. Einführung in die Kommentierung der Verbotstatbestände des UWG

3. Stichwortliste der Verbote

4. Zugang zur Kommentierung des UWG über den Gesetzestext

5. Straftatbestände

Was sind unlautere geschäftliche Handlungen

In diesem Kapitel wird beschrieben, welche geschäftlichen Handlungen als unlauter und damit unzulässig angesehen werden.

Die Verbotsvorschriften finden sich in erster Linie in §§ 3 bis 7 UWG, daneben aber auch in Nebengesetzen wie dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); andere ergeben sich aus einer Kombination gesetzlicher Bestimmungen. Insbesondere § 4 Nr. 11 UWG (sog. Vorsprung durch Rechtsbruch) gilt als Einfallstor unzähliger gesetzlicher Bestimmungen in das UWG.

Einführung in die Kommentierung der Verbotstatbestände des UWG

 

Die Darstellung der Verbotstatbestände erfolgt in der Reihenfolge der Bestimmungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Daneben findet sich noch eine Darstellung branchenabhängiger Besonderheiten, z.B. zum Arzneimittelsektor, die nach den Bestimmungen des UWG in eignenen Kapitel dargestellt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei wiederum das Heilmittelwerbegesetz. Die Kommentierung der in der Praxis ebenfalls wichtigen Preisangabenverordnung findet sich als Unterfall in der  Kommentierung des § 3a UWG.

Wer weiß, wonach sucht, findet sich vermutlich mit der Navigationsleiste am linken Rand am Schnellsten zurecht. Beim Anklicken des "+" - Zeichens öffnet sich das darunter liegende Unterkapitel mit ggfs. einem weiteren Unterkapitel. S.a. "Navigation".

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Stichwortliste der Verbote

 

Nach § 4 bis 7 sind u.U. verboten:

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Zugang zur Kommentierung des UWG über den Gesetzestext

 

Der Gesetzestext des UWG findet sich auf der Homepage (in unteren Teil). Dort sind die einzelnen Verbotstatbestände mit Links versehen, die unmittelbar zur korrespondierenden Stelle in der Kommentierung des UWG führen.

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Straftatbestände

 

Straftatbestände, die auch zivilrechtlich verfolgt werden können und u.a. für den Know-how-Schutz von großer Bedeutung sind, sind:

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Zitiervorschlag zur aktuellen Seite

Omsels, Online-Kommentar zum UWG:

http://www.webcitation.org/6IwWyO9y0