Eine Darstellung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

Willkommen im UWG

Kommentar zum

Gesetz gegen den unlauteren

Wettbewerb (UWG)

 

Der Online - Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möchte dem Laien und dem nicht auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Juristen die vielfältigen Facetten des Rechts des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere des UWG, etwas näher bringen. Aber auch der Fachmann im Wettbewerbsrecht soll auf seine Kosten kommen (hier geht es direkt zum Text des UWG mit Links in die Kommentierung).

Dem Laien wird empfohlen, sich zunächst die

Einführung in das Wettbewerbsrecht (UWG)

 

durchzulesen, die ihn über Links in die Tiefen des UWG weiter leiten soll.

In weiterführenden Kapiteln geht es um den

Anwendungsbereich des UWG

 

(Wann gilt das UWG?), der beschreibt, auf welche Sachverhalte das UWG überhaupt Anwendung findet, die

Wettbewerbsrechtlichen Verbotstatbestände,

 

die beschreiben, welches Verhalten wettbewerbswidrig bzw. unlauter ist, die

Wettbewerbsrechtlichen Ansprüche,

 

die anderen zustehen, wenn jemand wettbewerbswidrig gehandelt hat und das

Verfahren im Wettbewerbsrecht,

 

in dem die Ansprüche aus dem UWG geltend gemacht werden.

Einen alternativen Zugang bietet die

Liste von UWG-Verbotstatbeständen

 

oder der

UWG-Gesetzestext

 

, die beide über Hyperlinks mit den Kapiteln verbunden sund, in denen die jeweilige Norm oder der jeweilige Teilaspekt der Norm dargestellt wird.

Der wettbewerbsrechtlich versierte Fachmann sollte sich auch unter

"Was gibt's Neues"

 

umsehen. Dort findet sich eine Auswahl jüngster Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Oberandesgerichte zum UWG und seiner Nebengesetze, die - nach Auffassung des Verfassers - von besonderer Bedeutung sind.

Schließlich findet sich noch ein

Glossar

 

, in dem bestimmte Begriffe, die im UWG und Wettbewerbsrecht eine zentrale Rolle spielen, dargestellt werden.

Bitte beachten Sie in jedem Fall auch die Benutzungshinweise und die Hinweise zur Haftung.