Nach Eingang eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann, nach Eingang eines Widerspruchs gegen eine erlassene einstweilige Verfügung muss das Gericht eine mündliche Verhandlung anberaumt. Am Ende der mündlichen Verhandlung steht ein Urteil, gegen das die Partei Berufung einlegen kann, die nach dem Urteil zumindest teilweise unterlegen ist. Sind beide Parteien zumindest teilweise unterlegen, weil das Gericht zwar eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die aber hinter der beantragten einstweiligen Verfügung zurück blieb, können auch beide Parteien Berufung einlegen.
In der Berufungsinstanz wird das Verfahren der ersten Instanz dann im Wesentlichen nochmals wiederholt. Auf die Unterschiede zwischen dem Berufungsverfahren und dem Verfahren in der ersten Instanz soll.