OLG Koblenz, Urt. v. 10.8.2011, 9 U 163/11
Mit dem Begriff "heimische Rohstoffe" verbindet der Verbraucher einen unmittelbar der hiesigen Natur entnommenen Stoff. Die Vorstellung, es handele sich um einen aus Übersee stammenden Rohstoff, der in Deutschland verarbeitet und hier zu einem Abfallprodukt geworden ist, liegt bei der Verwendung dieser Angabe fern. Dasselbe gilt für den Begriff "aus heimischen Vorprodukten". Vorprodukte sind nach der Vorstellung der angesprochenen Verbraucher sicherlich die von der Beklagten angesprochenen Halbfabrikate. Ein Abfallprodukt, das durch Recycling noch einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden soll, erwartet der Verbraucher bei der Verwendung der Angabe "Vorprodukt" nicht.
OLG Schleswig, Urt. v. 3.9.2020, 6 U 16/19, Tz. 37 - Grüner Regionalstrom
Da die Werbung entscheidend die räumliche Nähe und die Förderung des lokalen Wirtschaftskreislaufs in den Vordergrund stellt, ist der Begriff der Region hier eher eng zu verstehen. Maßgeblich muss im jeweiligen Einzelfall sein, ob die beworbene Anlage aus Sicht des verständigen Verbrauchers noch als Teil der lokalen Wirtschaft angesehen werden kann. Eine starre Grenze, bis zu welcher Entfernung dies der Fall ist, lässt sich insoweit nicht ziehen.