§ 7 Abs. 2 UWG erwähnt
- Telefonanrufe
- automatischen Anrufmaschinen
- Faxe
- Mails (elektronische Post) und
- sonstige für den Fernabsatz geeignete Mittel der kommerziellen Kommunikation
Die Zulässigkeit der Verwendung dieser Medien wir vom Gesetz unterschiedlich behandelt.
Zur Briefwerbung siehe hier.