Gegen eine berechtigte Schutzrechtsverwarnung ist nichts einzuwenden. Gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht vermitteln ihrem Inhaber oder exklusiven Lizenznehmer ein Ausschließlichkeitsrecht. Mit der Schutzrechtsverwarnung soll dieses Recht gegen einen Rechtsverletzer nur durchgesetzt werden.
Allerdings werden an den Inhalt einer Schutzrechtverwarnung bestimmte Anforderungen gestellt, die vom Verwarner zu beachten sind.
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Omsels, Online-Kommentar zum UWG:
http://www.webcitation.org/6DxACGdUo