Der Handlungsbegriff ist sehr weit gefasst. Es wird grundsätzlich jedes Verhalten erfasst. Handlung ist zum einen ein aktives Tun. Aber auch ein Nichtstun (Unterlassen) kann eine Handlung sein, soweit eine Handlungspflicht, z.B. eine Informationspflicht oder eine Erfolgsabwendungspflicht, besteht.