OLG Schleswig, Urt. v. 30.6.2022, 6 U 46/21, Tz. 45 - klimaneutral
Es muss genügen, auf der Verpackung den Hinweis auf eine Internetseite anzubringen, auf der sich die Erläuterungen finden. Insoweit kann nichts anderes als bei der Werbung mit Testsiegeln gelten, bei denen eine solche Verweisung für zulässig erachtet wird (dazu BGH GRUR 2016, 1076, 1079 Rn. 35 - LGA-tested).